Es ist leicht, in einen Unfall ohne Schuld verwickelt zu werden. Die gegnerische Versicherung stellt plötzlich alles ganz anders dar oder es werden Schäden bestritten. Da kann es schneller als gedacht zu einem Streit kommen.
Genau in einem solchen Fall ist eine
Verkehrsrechtschutzversicherung sinnvoll und angebracht, damit Sie sich vor solchen Folgen schützen können und nicht für Sachen aufkommen müssen, die Sie gar nicht verursacht haben.
Der Versicherungsschutz bei
Verkehrsrechtsschutz ist personenbezogen und besteht für Sie als Versicherungsnehmer als Halter, Eigentümer, Fahrer und Insasse Ihres Fahrzeugs, sowie als Fußgänger. Je nach
Versicherung gilt der Schutz auch für alle berechtigten Fahrer und Insassen, die von Ihnen zugelassene und versicherte Fahrzeuge nutzen.
Nicht versichert sind dagegen juristische Auseinandersetzungen bei Halte- und Parkverstößen oder die Abwehr von Schadenersatzforderungen, wenn Sie angeblich einen Unfall verursacht haben. Das ist Aufgabe der
Kfz-Haftpflichtversicherung, unberechtigte Ansprüche abzuwehren.
Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung ist einfach unablässig, wenn Sie in einem Rechtsstreit Ihre Interessen durchsetzen und kein Geld für Missverständnisse und falsche Schuldzuweisungen ausgeben wollen. Besonders im Ausland, denn durch abweichende Rechtssysteme kann es schnell zu Streitigkeiten kommen, die Sie teuer zu stehen bekommen.