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Einkommenssteuer

 
Einkommenssteuer
Jeder, der ein Einkommen hat, muss Einkommensteuer bezahlen. Arbeitnehmern kennen sie als Lohnsteuer, weil sie automatisch vom Lohn abgezogen wird, aber was genau verbirgt sich eigentlich hinter dem Begriff Einkommenssteuer?

Die erste Einkommensteuer gab es bereits 1811 in Ostpreußen. Stück für Stück entstanden danach in den deutschen Ländern unterschiedliche Einkommensteuergesetze, die 1920 schließlich durch eine Reichseinkommensteuer ersetzt wurden. Die heutige Einkommensteuer hat sich daraus entwickelt.

Die Einkommensteuer hängt von der Höhe Ihres Einkommens ab. Bei Einzelunternehmern oder Gesellschaftern von Personengesellschaften gilt: Wenn Sie keine Gewinne, sondern Verluste erzielen, müssen Sie auch keine Einkommensteuer bezahlen.

Im Gegensatz zu Arbeitnehmer, deren Einkommensteuer ja in Form der Lohnsteuer im zwangsweisen Abzugsverfahren eingezogen wird, nimmt ein Unternehmer am so genannten Deklarations- und Veranlagungsverfahren teil. Er deklariert sein Einkommen nach Ende des Kalenderjahres in einer Einkommensteuererklärung und wird dann von den Finanzbehörden zur Zahlung bzw. Erstattung der Einkommensteuer aufgefordert. Die Abschlusszahlung muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids erfolgen. Das Finanzamt legt jährlich eine bestimmte Summe fest, die als Vorauszahlung vierteljährlich überwiesen werden muss. Die Steuererklärung für das gesamte vergangene Kalenderjahr wird dann im Folgejahr erstellt.

Einkommenssteuer müssen alle zahlen, die mehr Geld einnehmen, als sie dafür ausgeben. Je höher das Einkommen, desto höher der Steuersatz. Der Eingangsteuersatz liegt bei 15, der Spitzensteuersatz bei 42 %. Um die Höhe Ihrer Einkommensteuer ermitteln zu lassen, müssen Sie Ihre Einkommensteuererklärung, in der Ihre gesamten Einkünfte aufgeführt sind, bei Ihrem Finanzamt einreichen.

Weitere Informationen über die Einkommenssteuer:

- Das Einkommensteuergesetz können Sie hier Online anschauen.