Sie befinden sich hier:
Startseite
->
Kreditlexikon
Startseite
Altersvorsorge
Aktien
Finanzierung
Geldanlage
Girokonto
Kredit
Kreditkarte
Versicherungen
Sonstiges
Kostenloser Counter
Kreditlexikon
Steuern
nav rechts
Ausfallbürgschaft
Eine
Ausfallbürgschaft
ist eine besondere Art der Bürgschaft. Der Bürge kann erst in Anspruch genommen werden, wenn der endgültige Ausfall des Gläubigers, also des
Kredit
nehmers, nachgewiesen ist.
Zurück zum Kreditlexikon
.
Datenschutzerklärung
|
Impressum
|
Partner
© by kapitalfuchs.de 2007