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Abgeltungssteuer

 
Es gibt sie ab 2009, die Abgeltungssteuer. Banken ziehen zukünftig von Zinsen, Dividenden, Kapitalerträgen und diversen Anlagen 25 Prozent ab, die dann direkt an das Finanzamt überwiesen werden. Die meisten hören diesen Begriff zum ersten Mal, deswegen wollen wir Ihnen die Abgeltungssteuer etwas näher bringen.

Wenn Sie nicht rechtzeitig handeln, müssen Sie in Zukunft dafür zahlen. Denn die neue Steuer, die Abgeltungssteuer, trifft alle! Egal, ob Sie Arbeitnehmer, Selbständig oder Rentner sind. Ab dem Januar 2009 werden sie alle zur Kasse gebeten.

Bisher war die Abgeltungssteuer als Kapitalertragssteuer bekannt. Sie betrifft alle Privatanleger und alle Kapitaleinkünfte müssen mit 25 % versteuert werden. Unabhängig von Ihrem persönlichen Steuersatz. Spekulationsfristen fallen ebenfalls weg. Der Sparerpauschbetrag beträgt dann 801 Euro für Alleinstehende und 1602 Euro für Verheiratete. Als Anleger können Sie die Auswirkungen der Steuer erheblich verringern: Wenn Sie beispielsweise vor dem Januar 2009 Investmentfonds kaufen, haben Sie einen Bestandsschutz, den Sie sich zum Vorteil machen können.

Ab dem 1. Januar 2009 werden alle Ihre Erträge aus Kapitalanlagen besteuert. Beinhaltet Ihr Vermögen Aktien, Fonds oder Wertpapiere? Überschreiten Sie den gesetzlich vorgeschriebenen Freibetrag? Dann sollten Sie sich schnellstmöglich zu einem Beratungsgespräch begeben und klären, welche Möglichkeiten Sie haben, um eine auf eine erhöhte steuerliche Mehrbelastung zu verzichten.